11 dass ein Verfahren ab einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die Teilnahme des Beschuldigten weitergeführt wird. Diese Konsequenzen hat der Beschuldigte zu tragen. Indem er sich einem gerichtlichen Termin wiederholt und entgegen den ausdrücklichen Hinweisen auf die prozessualen Folgen entzogen hat, ging er bewusst das Risiko einer Verurteilung aufgrund der aktuellen Beweislage ein, ohne dem Gericht noch einmal persönlich seine Sicht der Dinge zu präsentieren.