__ teilzunehmen, ist er sämtlichen gerichtlichen Terminen ferngeblieben. Mit Blick auf das vertrauensärztliche Gutachten ist insbesondere nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte die Einvernahme an seinem Wohnort kurzfristig abgesagt hat. Ein solches Verhalten hat von Gesetzes wegen prozessuale Konsequenzen. Dazu gehört,