Erst nachdem der Beschuldigte kurzfristig auch dieses Angebot nicht wahrgenommen hatte, wurde eine vertrauensärztliche Begutachtung angeordnet, welche ergab, dass der Beschuldigte für die Dauer von ca. 2 Stunden vernehmungsfähig und für die Strecke G.________-X.________ reisefähig war. Wenn der Beschuldigte die Termine vor Gericht trotz dieser Bemühungen nicht wahrgenommen hat, hat er sich dieses Versäumnis selber zuzuschreiben – es wären ihm mehrere Gelegenheiten geboten worden, sich zu den ihm vorgeworfenen Straftaten zu äussern und zu den ihn belastenden Aussagen persönlich Stellung zu nehmen.