665), strengte er die Absetzung seiner amtlichen Verteidigerin an (pag. 666 ff.). Auf deren Antrag hin wurde die amtliche Verteidigerin am 20. Dezember 2017 aus ihrem Amt entlassen, was dazu führte, dass auch die Fortsetzungsverhandlung vom 11. Januar 2018 abgesetzt wurde (pag. 691). Die Fortsetzungsverhandlung wurde daraufhin unter Vorbehalt eines Abwesenheitsverfahrens im Falle des Fernbleibens der beschuldigten Person auf den 31. Mai 2018 neu angesetzt (pag. 726).