9 Gestützt auf die vertrauensärztliche Einschätzung wurde der Beschuldigte für die Fortsetzungsverhandlung vom 11. Januar 2018 vorgeladen mit dem Hinweis, dass weitere Arztzeugnisse nur noch bei erheblicher Veränderung/Verschlechterung der gesundheitlichen Situation als Entschuldigungsgrund akzeptiert würden (pag. 658). Nachdem der Beschuldigte vergeblich telefonisch versuchte, die Verhandlung erneut aus gesundheitlichen Gründen absetzen zu lassen (pag. 665), strengte er die Absetzung seiner amtlichen Verteidigerin an (pag.