erneut ein Gesuch auf Absetzung des Termins aus gesundheitlichen Gründen (pag. 576). Daraufhin wurde eine Abklärung der Vernehmungs- und Reisefähigkeit des Beschuldigten durch einen Vertrauensarzt angeordnet (pag. 582). Am bereits angesetzten Termin für die Hauptverhandlung vom 16. August 2017 wurde derweilen festgehalten, unter Dispensation des Beschuldigten (pag. 558). Die Verhandlung wurde insofern durchgeführt, als dass D.________ in Anwesenheit der amtlichen Anwältin des Beschuldigten als Zeuge einvernommen und die Verhandlung daraufhin abgebrochen wurde (pag.