In der Folge teilte die Verfahrensleitung mit, die Einvernahme des Beschuldigten vorziehen und diese in O.________ bzw. an dessen Wohnort in G.________ durchführen zu wollen, um die Reisezeit des Beschuldigten auf ein Minimum zu verkürzen. Von der darauffolgenden Hauptverhandlung könne sich der Beschuldigte dispensieren lassen (pag. 518). Nachdem sich der Beschuldigte mit diesem Vorgehen zunächst einverstanden erklärt hatte (pag. 525), stellte er zwei Tage vor der geplanten Einvernahme in G.________ erneut ein Gesuch auf Absetzung des Termins aus gesundheitlichen Gründen (pag.