13. Verfahrensablauf vor der Vorinstanz Der Beschuldigte wurde durch die Vorinstanz erstmals am 3. August 2016 zu einer Hauptverhandlung vorgeladen, die am 20. Oktober 2016 hätte stattfinden sollen (pag. 447). Diese Verhandlung wurde auf Gesuch des Beschuldigten und mit Blick auf die von ihm beigelegten Arztzeugnisse abgesetzt (pag. 482 und pag. 486). Der daraufhin angesetzte zweite Verhandlungstermin vom 1. März 2017 wurde ebenfalls auf Gesuch des Beschuldigten und mit derselben Begründung abgesagt (pag. 495, 512 und 518). In der Folge teilte die Verfahrensleitung mit, die Einvernahme des Beschuldigten vorziehen und diese in O.______