Strafklägerin und des Zeugen D.________ zu äussern (pag. 1094). 8 12. Rechtliche Grundlagen Abwesenheitsverfahren Gemäss Art. 366 Abs. 1 StPO hat das Gericht eine neue Verhandlung anzusetzen, wenn die ordnungsgemäss vorgeladene beschuldigte Person der erstinstanzlichen Hauptverhandlung fernbleibt.