5 (pag. 985). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung stellte Fürsprecher B.________ sodann folgende Anträge: Hauptanträge: 1. Das Urteil des Regionalgerichtes Oberland vom 24. Oktober 2019 (PEN 16 188) sei vollumfänglich aufzuheben und an das Regionalgericht Oberland zurückzuweisen zur nochmaligen Durchführung der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Beschuldigten inklusive dessen Befragung. 2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.