1011). In einem weiteren undatierten Schreiben (Eingang Obergericht: 14. Juli 2020) beantragte der Beschuldigte erneut die Absetzung der Verhandlung mit Verweis auf seinen schlechten Gesundheitszustand und unter Beilage diverser ärztlicher Berichte (pag. 1050 ff.). Mit Verfügung vom 14. Juli 2020 wurde dieser Antrag wiederum abgewiesen mit der Begründung, dass dem Beschuldigten im beigelegten Arztzeugnis vom 1. Juli 2020 eine Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werde und dass die eingereichten ärztlichen Berichte, wie