5. Dispensation der Strafklägerin an der oberinstanzlichen Verhandlung Mit Blick auf das hohe Alter der Strafklägerin und unter Beilage eines entsprechenden Arztzeugnisses ersuchte deren Sohn D.________ mit Schreiben vom 25. Mai 2020 in ihrem Namen um Dispensation von der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 1019). Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 wurde die Strafklägerin vom persönlichen Erscheinen an der oberinstanzlichen Verhandlung dispensiert (pag. 1031).