3 2. Gesuch um neue Beurteilung Mit Schreiben vom 19. November 2018 verlangte der Beschuldigte die «Wiederaufnahme» des Verfahrens (pag. 840). Dieses Schreiben wurde von der Vorinstanz als Gesuch um neue Beurteilung gemäss Art. 368 StPO entgegengenommen (pag. 844). Das Gesuch wurde mit Entscheid vom 11. Dezember 2018 bzw. Berichtigung vom 13. Dezember 2018 durch die Vorinstanz abgewiesen (pag. 852 ff. und pag. 857 ff.). Dieser Entscheid blieb unangefochten und ist in Rechtskraft erwachsen.