Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘087.00 (inkl. Gebühren Staatsanwaltschaft) und Auslagen von CHF 11‘452.30 (inkl. Auslagen Staatsanwaltschaft), insgesamt bestimmt auf CHF 21‘539.30.