Auch seinen Aussagen kommt daher nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass sich die vorinstanzliche Beweiswürdigung insgesamt nicht als willkürlich erweist. Vorliegend kommen mit Blick darauf, dass die beiden Unfallinvolvierten die Geschehnisse rund um ihre Fahrzeuge erst nach der Kollision wahrnahmen, den Aussagen des unabhängigen Zeugen C.________ entscheidende Bedeutung zu. Dieser hat konstant, nachvollziehbar und detailliert dargelegt, wie es zur Kollision gekommen ist bzw. dass der Beschuldigte mit beiden Rädern seine Fahrspur nach links verlassen und so die Kollision verursacht hat.