Der Zeuge C.________ hat stets den Beschuldigten als Unfallverursacher benannt. So hielt er gemäss telefonischer Einvernahme fest, dass der Beschuldigte unvermittelt, langsam und kontinuierlich nach links gekommen sei, wobei es nicht so ausgesehen habe, als hätte er einen Spurwechsel vollziehen wollen. Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe gewesen seien, sei der BMW des Beschuldigten mit beiden linken Rädern komplett über der Leitlinie gewesen. Dabei sei er mit dem schwarzen PW der Auskunftsperson kollidiert (pag. 12). Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Zeuge C.______