8 en sie erschrocken (pag. 82). Der Zeuge E.________ konnte damit die Ereignisse bis zur Kollision – also die entscheidenden Momente – nicht schildern. Aus seinen weiteren Aussagen ergibt sich denn auch, dass seine Sicht der Dinge eine Interpretation darstellt und er das Fahrzeug der Auskunftsperson vor der Kollision nicht wahrgenommen hat. So führte er aus, dass es ja manchmal passiere, dass ein Lastwagen auf der Normalspur fahre und es dann auf dem Überholstreifen kaum Platz zum Überholen habe.