Dem Anzeigerapport kann entnommen werden, dass am Unfallort zwei Fahrstreifen vorhanden waren, welche schmaler als im Normalfall waren. Im Baustellenbereich war kein Pannenstreifen vorhanden, was bedeutet, dass der vorhandene Pannenstreifen aufgehoben und zum Normalstreifen umfunktioniert wurde (pag. 3 und auch Aussagen des Zeugen C.________ pag. 80). Der Zeuge C.________ hat glaubhaft bestätigt, dass der Normalstreifen normal breit, die Überholspur jedoch schmaler, also lediglich ca. 2 Meter breit war (pag. 80).