Dies liesse sich im Übrigen auch nicht aus den Aussagen der Auskunftsperson ableiten, denn sie habe erst nach der Wahrnehmung der Kollision in den rechten Aussenspiegel geblickt, mithin also erst nach der sogenannten Schrecksekunde, wobei sich die beiden Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt bereits 22 Meter von der Unfallposition entfernet hätten, und deshalb die Fahrzeuglage im Unfallzeitpunkt nicht mehr festgestellt werden könne. Zusammengefasst könne nicht festgestellt werden, wer als Verursacher der Streifkollision in Frage komme (pag. 176). Ein blosser Verdacht oder Vermutungen würden für eine