_ würden dementsprechend auch nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Zeugen C.________ stehen, welcher ausgesagt habe, dass der Fahrer nach links gedriftet bzw. nur einen kleinen Schlenker gemacht habe. Da der Beschuldigte innerhalb seiner Spur gefahren sei, hätte ein solcher leichter Schlenker noch nicht zur Folge gehabt, dass der Beschuldigte seinen Fahrstreifen verlassen hätte.