4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung vom 31. Januar 2018 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten, es sei beim Bundesamt für Strassen ASTRA der Signalisationsplan resp. das Signalisationskonzept für das Autobahnteilstück A6 Süd L Wichtrach, Kiesen-Rubigen, für den Zeitraum der Sanierung im Jahr 2016 gerichtlich zu edieren (pag. 150). Mit Verfügung vom 21. Februar 2018 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag ab (pag. 157 f.). Mit der schriftlichen Berufungserklärung zusammen reichte Rechtsanwalt B.__