1. Erstinstanzliches Urteil Am 31. Oktober 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 26. September 2016 auf der A6 Süd Höhe Wichtrach, begangen durch mangelnde Aufmerksamkeit als Lenker eines Personenwagens, schuldig, und verurteilte ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 3 Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 2‘099.00 (pag. 109 f.).