2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). C. I. C.________ wird schuldig erklärt: Der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenwagen auf der Autobahn, begangen am 30. Mai 2014 auf der Autobahn A5 L Pieterlen, Richtung Biel