Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit 9/10 des obigen Betrages, ausmachend CHF 15'805.70 (Rest besteht aus bereits rechtskräftig gewordener Entschädigung [Ziff. A.I.1 hiervor]). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 15'805.70 zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 9'963.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).