4. Weiter verfügt wurde, dass die Beschlagnahme aufgehoben wird und der Laptop inkl. Ladekabel A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben werden. 50 II. C.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung durch Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, angeblich begangen am 30. Mai 2014 auf der Autobahn A5 L Pieterlen, Richtung Biel; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. I. A.________ wird schuldig erklärt: