3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1 der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen 3.1.1 durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenwagen innerorts um mindestens 50 km/h am 26. September 2014 in L.________; 3.1.2 durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenwagen auf Autobahn um mindestens 80 km/h am 11. Oktober 2014 auf der Autobahn A6 Nord, Richtung Lyss;