Die VBRS-Richtlinien sehen für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn 44 ab 65 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten vor. Nebst der im Vergleich zum Referenzsachverhalt höheren Geschwindigkeit des Beschuldigten 2 fällt weiter erschwerend ins Gewicht, dass neben den beiden Beschuldigen auch weitere Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn unterwegs waren. Zu Gunsten des Beschuldigten 2 ist dagegen zu berücksichtigen, dass sich die abstrakte Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht verwirklichte.