17. Strafzumessung Beschuldigter 2 17.1 Allgemeines Für die allgemeinen Voraussetzungen der Strafzumessung kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Beschuldigten 1 verwiesen werden. Auf das anwendbare Recht wird unter Ziff. 17.4.2 hiernach näher eingegangen. 17.2 Tatkomponenten 17.2.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte 2 überschritt die auf dem Streckenabschnitt geltende Höchstgeschwindigkeit nach Sicherheitsabzug um 75 km/h und damit sehr deutlich.