43 Je günstiger die Prognose und je kleiner die Vorwerfbarkeit der Tat, desto grösser muss der auf Bewährung ausgesetzte Strafteil sein (BGE 134 IV 1 E. 5.6). Der Beschuldigte 1 hat die geltenden Höchstgeschwindigkeiten widerholt massiv missachtet und damit die übrigen Verkehrsteilnehmer einer erheblichen (abstrakten) Gefährdung ausgesetzt. Beachtlich ist auch, mit welcher Häufigkeit der Beschuldigte 1 Verkehrsregeln verletzte.