Die dafür ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist damit als Ausgangspunkt für die Gesamtstrafenbildung zu nehmen. Selbst wenn aufgrund der engen Beziehung zwischen den einzelnen Straftaten zu Gunsten des Beschuldigten 1 von einem tiefen Asperationsfaktor von 50% ausgegangen wird, resultiert daraus eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen (Nichtbeherrschen des Fahrzeugs in Bern [45]; Abstand in Pieterlen [30]; drei Mal Vornehmen einer Verrichtung [je 15]).