Daraus resultiert für die qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von (abgerundet) 34 Monaten. Nach dem gleichen Prinzip sind auch die für die groben Verkehrsregelverletzungen ausgefällten Geldstrafen zu einer Gesamtstrafe zu verbinden. Innerhalb der mit Geldstrafen sanktionierten Delikte erachtet die Kammer die Geschwindigkeitsüberschreitung in Lyss als schwerste Straftat. Die dafür ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist damit als Ausgangspunkt für die Gesamtstrafenbildung zu nehmen.