Das neue Recht ist für den Beschuldigten 1 hier nicht milder. Aufgrund des Innerortscharakters, der schlechten Sichtverhältnisse und des herrschenden Mischverkehrs erachtet die Kammer die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung in L.________ innerhalb der mit Freiheitsstrafe zu bestrafenden Delikte als schwerste Straftat. Der dafür ausgesprochenen Einsatzstrafe von 16 Monaten sind die beiden weiteren (gleichartigen) Freiheitsstrafen mit einem Asperationsfaktor von 60% aufzurechnen. Daraus resultiert für die qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von (abgerundet) 34 Monaten.