Mit den neu in Kraft getretenen Änderungen des Sanktionenrechts sollte vor allem der Anwendungsbereich der Geldstrafe eingeschränkt und derjenige der Freiheitsstrafe ausgeweitet werden. In diesem Zuge wurde das gesetzliche Höchstmass der Geldstrafe von 360 auf 180 Tagessätze reduziert. Die qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen sind alle mit Freiheitsstrafen von jeweils mehr als einem Jahr zu sanktionieren. Das neue Recht ist für den Beschuldigten 1 hier nicht milder.