So schwenkte der Beschuldigte 1 nämlich verschiedentlich gezielt zwischen der Fahrbahn und der Geschwindigkeitsanzeige hin und her. Dass die Handhabung des Mobiltelefons zuweilen mit Schwierigkeiten verbunden war, zeigt sich unter anderem daran, dass es dem Beschuldigten 1 gegen Ende der Sequenz Nr. 14 zeitweise gar aus der Hand fiel und von ihm noch während der Fahrt wieder aufgenommen wurde. Erschwerend wirkt sich zudem auch hier die stark übersetzte Geschwindigkeit aus, mit welcher der Beschuldigte 1 unterwegs war (vgl. dazu Ziff. 16.4.3 hiervor).