41 16.4.4 Weitere grobe Verkehrsregelverletzungen (Filmen) Alle qualifiziert groben Verkehrsverletzungen in L.________, Lyss und Pieterlen zeichnete der Beschuldigte 1 mit seinem Mobiltelefon auf. Durch die Bedienung des Mobiltelefons während der Fahrt hatte der Beschuldigte 1 einerseits nicht mehr beide Hände frei, um das Fahrzeug zu bedienen, andererseits führte das Filmen dazu, dass er seine Aufmerksamkeit nicht mehr ungeteilt dem Geschehen auf der Strasse zuwenden konnte.