Gesagte verwiesen werden. Alleine beurteilt, wäre für die grobe Verkehrsregelverletzung in Bern somit eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen auszufällen. 16.4.3 Grobe Verkehrsregelverletzungen in Pieterlen (Abstand) Der Beschuldigte 1 schloss bei einer Geschwindigkeit von 216 km/h (nach Sicherheitsabzügen) bis auf 24 Meter (bzw. 0.443 Sekunden) an den vor ihm zirkulierenden Beschuldigten 2 auf. Er unterschritt den vorgeschriebenen Nachfahrabstand damit klar. Aufgrund des geringen Abstandes wäre es dem Beschuldigten höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich gewesen, auf ein brüskes Manöver des Beschuldigten 2 zu reagieren;