Unter diesen Umständen wäre die grobe Verkehrsregelverletzung – für sich alleine beurteilt – zweifellos mit einer Geldstrafe sanktioniert worden. Für die grobe Verkehrsregelverletzung in Lyss (Geschwindigkeitsüberschreitung) ist damit eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen auszufällen. 16.4.2 Grobe Verkehrsregelverletzung in Bern (Nichtbeherrschen des Fahrzeuges) a. Objektiver Tatschwere Nach den Feststellungen der Vorinstanz hat der Beschuldigte am 24. Oktober 2014 infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit die Herrschaft über seinen stark motorisierten Mercedes AA.