Da auch ansonsten keine Korrekturfaktoren ersichtlich sind, wirken sich die subjektiven Tatkomponenten insgesamt neutral aus. d. Strafe und Strafart für das konkrete Delikt Nach dem Gesagten bleibt es für die Geschwindigkeitsüberschreitung in Lyss bei der Strafe von 180 Strafeinheiten. Art. 90 Abs. 2 SVG sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Freiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe ist grundsätzlich nur dort anzuordnen, wo eine Geldstrafe nicht geeignet erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten (Art.