In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) ist für Tempoüberschreitungen ab 65 km/h auf der Autobahn eine Strafe ab 150 Strafeinheiten 39 vorgesehen. Der Beschuldigte war nicht nur mit einem höheren Tempo unterwegs, sein oben beschriebenes Verhalten wirkte sich auch sonst erschwerend aus.