Erschwerend zu berücksichtigen ist, dass sich die Fahrt nachts und damit bei sehr eingeschränkten Sichtverhältnissen abspielte. Verschuldenserhöhend wirkt sich weiter die Rücksichtslosigkeit aus, die der Beschuldigte 1 gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern an den Tag legte. In der Sequenz Nr. 7 ist ersichtlich, wie er sein Auto zunächst auf eine Geschwindigkeit von über 200 km/h beschleunigt. Als vor ihm auf der Überholspur ein anderes Auto auftaucht, muss der Beschuldigte 1 abbremsen; er betätigt mehrfach das Scheinwerferlicht und drängt das vor ihm fahrende Auto so zum Verlassen der Überholspur.