SVG klar und schuf so eine nicht zu unterschätzende abstrakte Gefahr für Leib und Leben der übrigen Verkehrsteilnehmer. Obwohl die Dämmerung bereits eingesetzt hatte, können die Sichtverhältnisse als gut bezeichnet werden. 38 Leicht erhöhend auf das Verschulden wirkt sich der Umstand aus, dass weiter vorne auf der Fahrbahn weitere Verkehrsteilnehmer auszumachen waren, die der Beschuldigte 1 mit seiner Fahrweise potentiell gefährdete.