37 c. Strafe für dieses Delikt Als mögliche Strafart sieht Art. 90 Abs. 4 i.V.m. Art. 90 Abs. 3 SVG lediglich die Freiheitsstrafe vor. Nachdem sich die subjektiven Tatkomponenten neutral auswirken, wäre dieses Delikt, wenn es alleine beurteilt würde, mit einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu bestrafen. 16.3.2 Strafe für die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung in Lyss a. Objektive Tatschwere