O, S. 370 f.). So weisst FIOLKA zu Recht darauf hin, dass es nicht sachgerecht wäre, jemanden, der zunächst einen Kilometer mit überhöhter Geschwindigkeit zurücklegt, dann wieder einen Kilometer regelkonform fährt und schliesslich wieder einen Kilometer weit zu schnell fährt, der mehrfachen Verkehrswiderhandlung schuldig zu erklären und ihn im Ergebnis strenger zu bestrafen, als einen Verkehrsteilnehmer, der die gleiche Strecke mit durchwegs übersetzter Geschwindigkeit zurücklegte (Beispiel bei FIOLKA, a.a.O, S. 370). In solchen Situationen kann es sich rechtfertigen, gewisse Handlungen zu einer Handlungseinheit zusammenzufassen.