Um diese zu bestimmen, sind in einem ersten Schritt die Strafeinheiten festzulegen, welche bei einer isolierten Betrachtung für die einzelnen qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen auszufällen wären. 16.2 Besonderheiten beim Zusammentreffen verschiedener Verkehrsregelverletzungen Werden neben einer krassen Verkehrsregelverletzung zusätzlich weitere, weniger schwerwiegende Verkehrsregelverletzungen begangen, stehen diese grundsätzlich in einem Verhältnis echter Konkurrenz zueinander (WEISSENBERGER, a.a.O., N 175 zu Art. 90 SVG; GERHARD FIOLKA Grobe oder «krasse» Verkehrsregelverletzung? Zur Auslegung und Abgrenzung von Art.