Dazu kommen insgesamt sechs Schuldsprüche wegen groben Verkehrsregelverletzungen, begangen durch Nichtwahren eines genügenden Abstandes (Anklageschrift Ziff. I.A.1.3), durch Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeuges erschwert (Anklageschrift Ziff. I.A.1.4, Ziff. I.A.2.2 und Ziff. I.A.3.3), durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Lyss (Anklageschrift Ziff. I.A.3.2), durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges zufolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit in Bern (Anklageschrift Ziff. I.A.4.1).