16. Strafzumessung Beschuldigter 1 16.1 Für die Strafzumessung relevante Schuldsprüche Neben den zwei bereits in Rechtskraft erwachsenen qualifiziert groben Verkehrsegelverletzungen in L.________ (Anklageschrift Ziff. I.A.2.1) und Lyss (Anklageschrift Ziff. I.A.3.1) wurde der Beschuldigte 1 oberinstanzlich einer dritten qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung in Pieterlen (Anklageschrift Ziff. I.A.1.2) schuldig erklärt. Dazu kommen insgesamt sechs Schuldsprüche wegen groben Verkehrsregelverletzungen, begangen durch Nichtwahren eines genügenden Abstandes (Anklageschrift Ziff.