15. Allgemeines 15.1 Grundlagen der Strafzumessung und Vorbemerkung zum anwendbaren Recht Für die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 947 f.) verwiesen werden. Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist gemäss Art. 2 Abs. 2 StGB das neue Gesetz anzuwenden, wenn dieses für ihn das mildere ist.