___ (Typus) musste dem Beschuldigten 1 bewusst sein, dass er zu nahe auf den Beschuldigten 2 aufgeschlossen war. Wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass er kurz vor dem Überholmanöver des Beschuldigten 2 noch ein unvergessliches Video «A.____ (Rufname) versus C.____ (Nachname)» ankündigte und sich letzterem umgehend auf die Überholspur anschloss, schien das nahe Aufschliessen – gleich wie die Geschwindigkeitsüberschreitung – ein bewusster Teil des waghalsigen Manövers gewesen zu sein, welches der Beschuldigte 1 auf Video aufzeichnete. Er handelte damit direktvorsätzlich.