So lenkte er sein Fahrzeug während dem gesamten Manöver mit einer Hand und verwendete seine andere Hand dazu, die Fahrt mit dem Mobiltelefon aufzuzeichnen. Als ihm das Mobiltelefon entglitt, hob er es noch während der Fahrt wieder auf und schuf damit ein weiteres Risiko für sich und die übrigen auf dem Streckenabschnitt fahrenden Verkehrsteilnehmer. Erschwerend ist schliesslich auch zu werten, dass der Beschuldigte 1 bei einem Tempo von rund 210 km/h bis auf wenige Meter auf den Beschuldigten 2 aufschloss und so nicht mehr in der Lage gewesen wäre, angemessen auf plötzliche Manöver desselben zu reagieren.