12. Geschwindigkeitsüberschreitung des Beschuldigten 1 12.1 Theoretische Grundlagen 12.1.1 Die Geschwindigkeit ist im Strassenverkehr stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen sowie vor Bahnübergängen (Art. 32 Abs. 1 SVG). Nach Art. 90 Abs. 3